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Heiraten in Spanien

Schon viele Paare haben sich im Spanienurlaub kennengelernt oder ihre Liebe füreinander in der entspannten, traumhaft schönen Umgebung ihres Urlaubsortes wieder entdeckt. Und so wundert es nicht, dass Jahr für Jahr nicht nur viele Heiratsantrage in den spanischen Sand geschrieben werden, sondern auch viele Deutsche in Spanien heiraten möchten. Gründe dafür gibt es viele: Die einen haben sich hier kennengelernt und wollen ihre Liebe deshalb an diesem für sie besonderen Ort mit einer Hochzeit krönen. Andere haben schon immer von einer unkomplizierten Hochzeit an einem Strand unter Palmen geträumt und wieder andere entscheiden sich für Spanien als Ort ihrer Eheschließung in der Hoffnung, ein wunderbares Fest unter freiem Himmel bei angenehmen Temperaturen und niedriger Regenwahrscheinlichkeit feiern zu können.

Was auch immer die Beweggründe sind: Wer in Spanien heiraten will, muss ein wenig Zeit und gute Nerven mitbringen. Vor dem Gang zum Altar steht nämlich zunächst ein Besuch in Amtsstuben an.

Heiraten in Spanien

Heiraten in Spanien ©iStockphoto/Claus Mikosch

Touristen können in Spanien nur dann heiraten, wenn sich der Standesbeamte zur Eheschließung bereit erklärt. Ein Rechtsanspruch auf eine Trauung besteht nur dann, wenn einer der Verlobten eine spanische Aufenthaltserlaubnis besitzt. Es ist daher wichtig, sich zunächst einmal beim örtlichen Standesamt (Registro Civil) vorzustellen und mit dem Standesbeamten zu sprechen. Erklärt der sich zur Trauung bereit, erhält man eine ganze Liste mit zur Trauung erforderlichen Dokumenten, darunter u.a. ein gültiger Pass, Geburtsurkunde, internationales Ehefähigkeitszeugnis und eine aktuelle Meldebescheinigung (Empadronamiento). Alle diese Dokumente sind in Deutsch und in einer beglaubigten Übersetzung eines vereidigten Übersetzers einzureichen. Wer einen spanischen Partner heiraten will, muss zudem dessen Ledigkeitsbescheinigung (Fe de vida y estado) vorlegen. Alle Dokumente legt man dem Standesbeamten an dem Ort vor, an dem man heiraten möchte und gibt eine „Erklärung der Heiratsabsicht“ (Instancia, Declaración para contraer matrimonio civil) ab – das ist aber noch nicht die zivile Hochzeit! Zu diesem Termin müssen beide Partner zusammen mit mindestens zwei Zeugen erscheinen.

Wo und wie man letztlich heiratet, ist danach erstaunlich unkompliziert: Wer kirchlich heiraten möchte, setzt sich mit dem entsprechenden Pfarrer in Verbindung, Termine für eine zivile Hochzeit im Rathaus, am Strand, in einem Landhaus oder wo auch immer erhält man vom Standesamt. Dann gilt es nur noch, den üblichen vorehelichen Organisationsmarathon zu absolvieren – oder man engagiert ganz einfach einen deutschsprachigen Hochzeitsplaner vor Ort, der viele Formalitäten und Behördengänge begleitet oder übernimmt und alles für die Hochzeit vorbereitet, während man selbst einige schöne, entspannte Tage unter spanischer Sonne verbringt…

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